Autismus-Spektrum-Störung


Die Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist zeitlich und inhaltlich überaus aufwendig und ist im Rahmen einer Kassenversorgung (GKV und PKV) derzeit bestenfalls als differentialdiagnostisches Screening umsetzbar (diagnostischer Eingangsverdacht).

Insofern verweise ich für eine notwendige, umfängliche Diagnostik auf das: Zentrum für Diagnostik und Therapie von Autismus-Spektrum-Störung der MOVE gGmbH in unserem Haus.

 

Die Diagnostik des Autistischen-Spektrums erfolgt mit dem sogenannten „Goldenen Standard“, den die Frankfurter Arbeitsgruppe um Fritz Poustka definierte. Der Standard des diagnostischen Vorgehens beinhaltet den Einsatz von:

  • Fremdbeurteilungsverfahren
  • explorativen Verfahren (Interview-Verfahren)
  • diagnostische Beobachtungsverfahren

und richten sich auf die Kernstörungen im Autismus-Spektrum:

  • Qualitative Beeinträchtigung der sozialen Interaktion,
  • Qualitative Beeinträchtigung der Kommunikation,
  • Repetitiv-stereotype Verhaltensmuster.

 

Mit diesem diagnostischen Vorgehen wird a. das Nichtvorhandensein oder das Vorhandensein und dann b. die qualitative und quantitative Beeinträchtigung der kognitiven, sozialen, emotionalen und moralischen Mentalisierungsfähigkeit der Patienten festgestellt, zum Beispiel der sogenannten „Fähigkeit zur Perspektivübernahme“ (Theory of Mind) in der sozialen Interaktion und Kommunikation. Diese beschreibt die Fähigkeit, „innere Theorien über die Befindlichkeit anderer Menschen zu bilden“, welche eine gegenseitige, reziproke Interaktion ermöglicht. In der menschlichen Entwicklung bilden sich diese Fähigkeit „normalerweise“ im Grunde seit der Geburt, nachweisbar beginnend ab ca. 2-3 Jahren heraus.

Derart Beeinträchtigungen führen dazu, dass soziale Abläufe (sozial-emotionale Symbolik in Wort und Handlung, der soziale Subtext) nur begrenzt oder nicht mental wahrgenommen und eingeordnet werden können (sozial-emotionales, moralisch-normatives „Verstehen“). Dies ist nicht primär und zwangsläufig von intellektuellen Fähigkeiten abhängig.

Störungen im Autistischem-Spektrum assoziieren in der Regel häufig nicht nur mit Domänenstörungen der komplexen Aufmerksamkeit, sondern auch der exekutiven Funktionen.

In der jugendpsychiatrischen Fachliteratur wird die Theory of Mind selbst als exekutive Dysfunktion verstanden. Bei exekutiven Funktionsstörungen liegt kein einheitliches Störungsbild vor... und exekutive Funktionen sind entgegen „klassischer Modelle“ nicht zwangsläufig an hirnfunktionelle Ätiologien (Hirnfunktionsstörungen) gebunden.

In der Neuropsychologie werden exekutive Funktionen als komplexe, metakognitive Prozesse verstanden, die für die Handlungs- und der Selbstorganisation notwendig sind und die flexible Koordination mehrerer Subsysteme steuern. Sie dienen insofern als Regulations- und Kontrollmechanismen der Zielorientierung und Anpassung an Situationen. Dabei spielt insbesondere Flexibilität und Persistenz (Task-Sets oder vereinfacht Ausdauerfähigkeit) von motorischen, kognitiven und perzeptuellen Systemen eine wesentliche Rolle.

 

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